Medizinisches Cannabis

Medizinisches Cannabis: zu Ihrer Information

Die 1az Pharm ist im Besitz einer Betäubungsmittel-Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BTMG) und vertreibt als unabhängiger Großhändler auch hochwertige medizinische Cannabisprodukte als Arzneimittel, welche den gesetzlichen Qualitätsstandards entsprechen und von etablierten pharmazeutischen Herstellern stammen.

Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes sehen ein Verbot der Werbung für Betäubungsmittel – auch als Arzneimittel – vor.

Da die von der 1az Pharm vertriebenen Arzneimittel aus der getrockneten Blüte der Hanfpflanze bestehen und Cannabis der Anlage III der Betäubungsmittelgesetzgebung zugeordnet ist, dürfen wir hier als Anbieter keinerlei Hinweise zu den Produkten geben oder gar werblich tätig werden.

Fachinformationen zu unseren Produkten und Preise halten wir auf Anfrage ausschließlich für die beteiligten Fachkreise (Ärzte, Apotheken) bereit. Bitte nutzen Sie unser Kontaktoptionen und wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns.

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